Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie

AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie)

 

§ 1 Geltung/ Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie gelten für alle von den MMF Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Unsere Angebote sind 7 Tage nach Erstellung und Versand des Angebots (via Mail oder postalisch) preisbindend. Danach können Änderungen  der Preise möglich sein.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGBs vor.
 
(2) „Fotografien“ / „Bilder“ im Sinne dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie sind alle, von MMF hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
 
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos, sowohl bei den Aufnahmen selbst, als auch bei der nachträglichen digitalen Überarbeitung, gegeben wurden, die diesem Vertrag schriftlich beigefügt sein müssen, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. MMF behält den eigenen Fotografiestil (siehe Website) bei und arbeitet bei jeder Serie mit einem Farbfilter und einem Schwarz Weissfilter.
 
(4) MMF wird der einzige professionelle Fotograf sein, der am vereinbarten Termin für den Auftrag engagiert wird, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit dem Auftrag engagiert werden.
Das Mitfotografieren der Motive von Miriam Merkel Fotografie während der Aufnahmen ist allen weiteren anwesenden Personen untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
 
(5)  Die Anzahl der Pausen des Fotografen bemisst sich anhand der Begleitdauer eines Auftrags.
Bei 1,5 h – keine Pause / 3h -10Min. Pause / 5h  – 2 x10Min. /10 h oder länger – 3 x15Min.
Wir versuchen Pausen immer dann einzubauen wenn grade kein spezielles Programm vorliegt (z.B. während des Essens)
Der gebuchte Zeitraum ist immer durchgängig und kann nicht aufgeteilt werden.
 
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht (Bildrechte)
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
 
(2) MMF überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht & Vervielfältigungsrecht der Fotografien auf ausschließlich den Auftraggeber. 
Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. 
Werden die Bilder vom Auftraggeber im Internet (Sociale Medien (Facebook,Instagram, etc…) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Fotos by „Miriam Merkel Fotografie“, Fotos © www.miriam-merkel.de oder die Verlinkung auf unserer offizielle Facebookseite www.facebook.com/miriammerkel. 
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
Der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbew­erben ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. 

Eine Nutzung der digitalen Bilder ohne direkte Namensnennung kostet 75 Euro / Motiv.

 
(3) Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
 
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
 
(5) Erteilt Miriam Merkel Fotografie die Genehmigung zu einer kommerziellen Verwertung der Fotos, so kann Miriam Merkel Fotografie verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Miriam Merkel Fotografie macht von diesem Recht Gebrauch; so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
 
(6) Wir stellen die Bilder der gebuchten Fotostrecke im JPG-Format auf DVD oder als Download zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt je nach Dauer des Auftrags innerhalb 7 Werktagen, bei Hochzeiten maximal 3 Wochen.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Ausgabe Format JPG von ca. 3-5 MB/ Bild (abhängig von verwendeter Kamera und Bildausschnitt) . Die Bildanzahl, der im Preis inkludierten Bilder richtet sich nach der in der aktuellen Preisliste angegebenen Anzahl.

Weitere Bilder sind über eine Nachbestellung max. 1 Jahr erhältlich.

Wir arbeiten im RAW Format, um die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen. Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder unumgänglich und unterstreicht unseren individuellen Stil. 
Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
 
Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Sobald die Bilder an das Brautpaar übergeben wurden tragen diese die volle Verantwortung für die Sicherung und Lagerung des Bildmaterials. Es wird dem Vertragspartner angeraten, die übergebenen Speichermedien direkt  zu Hause auszuprobieren, diese zu duplizieren und sie getrennt an verschiedenen Ort aufzubewahren und die Kopie alle 3 Jahre zu erneuern.
Die ausgehändigten Datenträger sind innerhalb einer Woche auf Funktionalität zu testen. Eine erneute Ausgabe der Bilder nach Ablauf dieser Frist wird mit 250 Euro Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.
 
(7) Für Studio Serien: Bilder können über eine von uns gestellte Freigabeerklärung vom Kunden zur Nutzung in unserem Portfolio und diversen Werbezwecken freigegeben werden. Im gegenzug erhält der Kunde die vollumfänglichen Nutzungsrechte (Privat, Web & Druck) für die freigegebene Datei. 
 
Für Hochzeiten: MMF wird mit der Erteilung des Auftrags automatisch das Recht eingeräumt, im Einklang mit dem höchsten Standard und Urteilsvermögen eine Auswahl der Bilddateien (30 Stück) als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern zu zeigen. Er darf die schönsten 30 Bilddateien ohne Einschränkung für sein Portfolio z.B. Internetpräsentation (Galerie), für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen, die fachbezogen sind und Social Media Kanäle wie Instagram / Facebook verwenden. Dies erfolgt nach Wunsch auch ohne Namensnennung und Verlinkung. Anderweitige Veröffentlichungen sind nur in Absprache mit den Auftraggebern möglich und bedürfen der schriftlichen Sondervereinbarung. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.Hierzu muss die separiert angefügte Einräumung / Veränderung der Veröffentlichungsrechte von beiden Vertragspartnern (Braut und Bräutigam) unterschrieben werden.
Da es das die Hochzeit zu sehr stört und auch viel der gebuchten Zeit in Anspruch nehmen würde, wenn wir notwendige Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würden, geht MMF davon aus, dass der Auf­traggeber seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert.
 
(8) Für Hochzeiten:  Natürlich respektieren wir die Privatsphäre aufs äußerste und wir bitten um einen Hinweis, sollte dies (§2 / (7) ) nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigen wir diesen Wunsch, bitten aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für unser Unternehmen essentiell ist. Daher erlauben wir uns, die Reportagekosten in diesem Fall um 10% anzuheben.
 
(9) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

(10) TFP Shootings werden über einen gesonderte TFP Vertrag geregelt. MMF darf diese Bilder frei für diverse Portfolio Zwecke, in Social Media und allen anderen Medien frei nutzen. Das Modell erhält im Gegenzug als Bezahlung die vom Fotograf ausgesuchten besten 15 Bilder final bearbeitet zur freien Verwendung. 

 
§ 3 Vergütung, Fixierung der Buchung & Stornierung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gestellt. Tatsächliche Reisekosten / Fahrtkosten und Requisitenkosten werden gesondert ausgewiesen und werden vom Auftraggeber übernommen. 
 
(2) Fällige Endrechnungen sind bei Abholung, bzw. vor Versand (postalische Versandkosten sind nicht in der Buchung inkludiert) der Bilder zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben etwaige gelieferte Fotografien, einschließlich gelieferter DVDs oder andere Produkte, die durch oder über MMF in Rechnung gestellt wurden, Eigentum des Fotografen.
 
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. 
(weitere angefangene Stunden liegen bei 249 Euro / Stunde inkl. 50 weiterer Bilder) Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
 
(4) Eine Teilzahlung von 450 Euro des vereinbarten Honorars ist bei Buchung zu entrichten. 
MMF sieht die Buchung als bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich oder mit Eingang der Teilzahlung kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Teilzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Eine Auftragsbestätigung und/oder der Zahlungseingang der Teilzahlungzahlung fixieren die Beauf­tragung auf beiden Seiten.
 
(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 450,00 Euro (sprich in Höhe der geleisteten Teilzahlung) zzgl. entstandener Fahrtkosten fällig (für Beratung & Organisatorisches, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag, Terminfixierung extra für das Brautpaar etc.).
 
(6) MMF behält sich vor, dieses Angebot vor der 1. finalen Auftragsbestätigung ( E mail oder Eingang der Teilzahlung) via E-Mail ohne Angabe von Gründen zurück zuziehen.
 
 
§ 4 Haftung/ Gefahrenübergang
(1) Miriam Merkel Fotografie ist für einen genau festgesetzten Termin und Zeitraum gebucht. Sollten sich am Tag der Hochzeiten zeitliche Verschiebungen ergeben, welche für Verspätungen egal in welchem Rahmen sorgen, haftet der Fotograf nicht und muss den Zeitraum der Buchung auch nicht verlängern, da es mögliche Folgetermine geben kann. Selbstverständlich ist das vereinbarte Honorar trotz allem zu entrichten, da MMF an der Tatsache der Verspätung keine Schuld trägt.
 
(2) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet MMF für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
 
(3) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung.
 
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
 
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen bei Miriam Merkel Fotografie, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, kurzfristig eintretende Landesverordnungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen können bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Im Falle der oben im Absatz genannten Umstände erhält der Kunde die volle Anzahlung bei Komplettausfall oder einen prozentualen Anteil bei Verspätung zurück.
 
MMF gibt sich die größte Mühe bei kurzfristigem Ausfall (bis 1 Woche vorher) des geplanten und namentlich bekannten Fotografen, nach Möglichkeit einen anderen Fotografen einzusetzen, so dass der Kunde nicht ohne Fotograf am Tag seiner Hochzeit bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen – eine Garantie kann aber nicht gewährt werden. Im Falle, dass der Kunde den anderen Fotografen nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und erhält die volle Anzahlung zurück. Eine Minderung des vereinbarten Honorars hat der Einsatz eines anderen Fotografen nicht zur Folge.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Ersatz, bzw. die Übernahme der anfallenden Kosten.
 
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Bilder schriftlich beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
 
(8) Der Fotograf verwahrt die Negative bzw. Bilddateien sorgfältig – auf Kulanz. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung ist er nicht verpflichtet den Auftraggeber zu benachrichtigen.
 
(9) Die Zusendung und Rücksendung von CDs, Bildern und Vorlagen, sowie zu fotografierende Gegenstände eines Auftrags, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
§ 5 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten (u.A. Name, Adresse, Telefon-/Mobilnummer, Mailadresse) gespeichert werden und zwar solange wie es das wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. 
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass er für das Informieren der Gäste zuständig ist. Er ist verpflichtet, alle Gäste darauf hinzuweisen, dass am Tag der Hochzeit ein professioneller Fotograf zugegen sein wird und dass dieser die Erlaubnis hat, alle Gäste zu fotografieren. Gäste, die dies nicht wünschen, müssen dies dem Fotografen vor Ort sagen und sich entsprechend kenntlich machen.
 
(3) Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, die Gäste auf eine mögliche Veröffentlichung der entstandenen Bilder durch den Fotografen aufmerksam zu machen. 
 
 
§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen von Miriam Merkel Fotografie berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
 
(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 01. Januar 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miriam Merkel Fotografie

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